Allgemeine Informationen
Erstgespräch
Die Effektivität der ersten Besprechung ist erfahrungsgemäß umso größer, je mehr Informationen Sie uns unter Vorlage relevanter Schriftstücke dokumentieren können. So ist man sehr schnell in der Lage, aus den vorliegenden Unterlagen das Wesentliche herauszufiltern und erste entscheidende Schritte einzuleiten. Wichtig sind in der Regel Urteile, Bescheide und jegliche andere behördliche oder gerichtliche Post. Aber auch persönliche Unterlagen wie eigene Versicherungen, Fahrzeugdokumente, Miet- oder Arbeitsverträge etc. können – je nach Einzelfall – von Bedeutung sein.
Vollmachten
Sofern ich für Sie nach außen tätig werden soll, bedarf es in der Regel einer schriftlichen Vollmacht, die in Einzelfällen sogar im Original vorgelegt werden muss. Über den Inhalt einer solchen Vollmacht können Sie sich bereits vorab auf meiner Service-Seite unter dem Punkt „Formulare“ informieren.
Honorar
Inhalt eines Erstgespräches wird in der Regel auch die Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit sein. Es ist erfahrungsgemäß sinnvoll, hierüber gleich zu Beginn des Mandatsverhältnisses zu sprechen, um Klarheit zu schaffen und Missverständnissen vorzubeugen. Insoweit möchte ich Sie ebenfalls auf meine Service-Seite verweisen und zwar den dortigen Punkt „Gebühren“.
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