Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht – auch Privatrecht genannt – wird bei sämtlichen Verträgen und Sachverhalten angewandt, die das tägliche Leben zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen und/ oder juristischen Personen regeln.
Ganz konkret kann es sich dabei um Ihre Ansprüche aus einem Kauf-, Miet- oder Werkvertrag drehen, um Gewährleistungen wie Minderung, Wandlung, Nachbesserung oder Schadensersatz bei Mängeln oder um Schadensersatzansprüche bei Verletzungen und Beschädigungen.
Den genauen Sachverhalt gehe ich um durch, nach folgendem Schema:
- Existiert überhaupt ein Vertrag?
- Wann schuldet Ihnen der Vertragspartner etwas?
- Wann stehen Sie in der Schuld?
- Wie bekommen Sie Schadensersatz?
- Wann müssen Sie Schadensersatz leisten?
- Wie verhalten Sie sich bei Mängeln?
Ich nehme mich gern Ihre Fragen an, insbesondere in den Bereichen:
- Kaufvertrag
- Tausch & Schenkung
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Leihvertrag
- Dienstvertrag
- Reisevertrag
- Werkvertrag
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Unerlaubte Handlungen
- Unterlassung
Ich verhelfe Ihnen zu Ihren Forderungen und Ansprüchen aus bestehenden Verträgen und Rechtsverhältnissen oder gebe auch juristischen Rat beim Aufsetzen und Gestalten von Verträgen aller Art.
Copyright 2021